Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 27. Dezember 2003
§ 128c

§ 128c – Art und Höhe der Bedarfe

Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 2 sind Regelbedarfsstufe, gezahlter Regelsatz in den Regelbedarfsstufen und abweichende Regelsatzfestsetzung, normal normal Mehrbedarfe nach Art und Höhe, normal normal einmalige Bedarfe nach Art und Höhe, normal normal Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, getrennt nach a) Beiträgen für eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, normal normal b) Beiträgen für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, normal normal c) Beiträgen, die auf Grund des Zusatzbeitragssatzes nach dem Fünften Buch gezahlt werden, normal normal d) Beiträgen für eine private Krankenversicherung, normal normal e) Beiträgen für eine soziale Pflegeversicherung, normal normal f) Beiträgen für eine private Pflegeversicherung, normal normal normal alpha normal normal Beiträge für die Vorsorge, getrennt nach a) Beiträgen für die Altersvorsorge, normal normal b) Aufwendungen für Sterbegeldversicherungen, normal normal normal alpha normal normal Bedarfe für Bildung und Teilhabe, getrennt nach a) Schulausflügen, normal normal b) mehrtägigen Klassenfahrten, normal normal c) Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, normal normal d) Schulbeförderung, normal normal e) Lernförderung, normal normal f) Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, normal normal normal alpha normal normal Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft, getrennt nach Leistungsberechtigten, a) die in einer Wohnung aa) allein leben, normal normal bb) mit einem Ehegatten oder in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben, normal normal cc) mit Verwandten ersten und zweiten Grades zusammenleben, normal normal dd) in einer Wohngemeinschaft leben, normal normal normal a-alpha normal normal b) die in einer stationären Einrichtung oder in einem persönlichen Wohnraum und zusätzlichen Räumlichkeiten aa) allein leben, normal normal bb) mit einer oder mehreren Personen zusammenleben, normal normal normal a-alpha normal normal normal alpha normal normal Brutto- und Nettobedarf, normal normal Darlehen getrennt nach a) Darlehen nach § 37 Absatz 1 und normal normal b) Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften nach § 37a. normal normal normal alpha normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Erhebungsmerkmale umfassen verschiedene Regelbedarfsstufen und die entsprechenden Regelsätze.
  • Es werden Mehrbedarfe und einmalige Bedarfe nach Art und Höhe erfasst.
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden nach verschiedenen Versicherungsarten getrennt aufgeführt.
  • Aufwendungen für Bildung und Teilhabe werden in verschiedene Kategorien unterteilt, wie Schulausflüge und Lernförderung.
  • Informationen zu Unterkunft, Heizung und Darlehen werden ebenfalls differenziert nach Lebenssituation der Leistungsberechtigten dargestellt.